
Leistungsdiagnostik
Leistungsdiagnostik zur Überprüfung der
Intelligenzdiagnostik
Intelligenzdiagnostik zur Erfassung des
Zu jeder Leistungs- und Intelligenzdiagnostik gehören ein Vorgespräch sowie ein Rückmeldegespräch. Die Erstellung eines abschließenden Be-richtes ist auf Wunsch möglich.
Gutachterliche Stellungnahme
Gutachterliche Stellungnahme nach § 35a SGB VIII "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche".
Wie wird Diagnostik abgerechnet?
Diagnostik kann als Leistung im Rahmen einer Begutachtung nach § 35a SGB VIII erfolgen. In diesem Fall werden die Kosten ggf. anteilig vom Jugendamt übernommen. In allen anderen Fällen müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Sie liegen bei 90 € pro Stunde (à 50 min). Der zeitliche Umfang richtet sich nach Art und Anzahl der verwendeten Testverfahren. Gerne lasse ich Ihnen auch einen Kostenvoranschlag zukommen.