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Psychotherapie | Verhaltenstherapie

Wenn es einem Kind oder Jugendlichen schlecht geht, wenn es große Belastungen gibt oder Probleme, für die man keine Lösung findet, kann eine Psychotherapie helfen. Sie hilft dabei herauszufinden, was eigentlich los ist und was getan werden kann, damit es dem Kind oder Jugendlichen wieder gut geht. Dabei sollen Belastungen und Probleme abgebaut und die gesunde Entwicklung gefördert werden. Eine Verhaltenstherapie ist dabei immer lösungsorientiert und auf Hilfe zur Selbsthilfe ausgerichtet.

Diagnostische Phase

In der diagnostischen Phase schauen wir an, welche Schwierigkeiten, Sorgen und Wünsche es gibt, und entwickeln Ideen, wie eine Therapie helfen kann.

Therapeutische Phase

In der Therapie wird dann Schritt für Schritt an einer Veränderung der Situation gearbeitet. Dabei unterstütze ich Ihr Kind und Ihre ganze Familie darin, neue Wege zu finden und auszuprobieren und bestehende Stärken und Ressourcen zu aktivieren. Sie bestimmen diesen Prozess aktiv mit und entscheiden immer wieder, ob wir mit dem eingeschlagenen Weg Ihren Zielen und Wünschen näher kommen. So sollen Sie als Familie nach und nach Experten für die Lösung Ihrer Probleme werden.

Probleme um die es gehen kann:

  • Ängste
  • Aufmerksamkeitsprobleme/ADHS
  • Trotzverhalten
  • Wut und Aggression
  • Traurigkeit/Depression
  • Antriebslosigkeit
  • Trauma
  • Probleme mit dem Essen
  • Schlafprobleme
  • Ritzen
  • Selbstmordgedanken
  • Konflikte in der Familie
  • Konflikte mit Gleichaltrigen
  • Mobbing
  • Tics
  • Zwänge
  • Autismus
  • Einnässen
  • Einkoten

Und wenn es etwas anderes ist, bist Du/sind Sie vielleicht auch bei mir richtig und ich habe nur vergessen, es aufzuschreiben. Wir werden es miteinander herausfinden!

Kosten

Wie wird Therapie abgerechnet?

Die Abrechnung von Psychotherapie ist abhängig von der Art Ihrer Versicherung. Da ich eine Privatpraxis habe und keine KV-Niederlassung, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nur unter bestimmten Bedingungen (sog. Kostenerstattungsverfahren).

Näheres zu Kosten und zum Kostenerstattungsverfahren lesen Sie hier.

Die Anzahl der Kassenzulassungen, d. h. der Niederlassungen von Psychotherapeutin, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, ist regional beschränkt. Dadurch ist aber der Bedarf an Psychotherapie durch Vertragspsychotherapeuten nicht immer ausreichend gedeckt. Nach §13 (3) des SGB V ist Ihre gesetzliche Krankenkasse jedoch dazu verpflichtet, notwendige Leistungen

1. in einer zumutbaren Zeit und

2. in zumutbarer Nähe zum Wohnort zu erbringen.

Die Zumutbarkeit wird von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich aufgefasst und bedarf einer Einzelfallentscheidung. Im Allgemeinen werden mehr als drei Anfragen an Vertragspsychotherapeuten und eine Wartezeit von 6-12 Wochen als unzumutbar angesehen. Wenn Sie also schon mehrere Vertragspsychotherapeuten kontaktiert haben und die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sehr lang sind oder nur mehr-wöchentliche Termine angeboten werden können, dürfen Sie sich auch an eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung wenden (sog. Kostenerstattungsverfahren).

Wichtig ist dafür, dass Sie der Krankenkasse eine Auflistung der kontaktierten Therapeuten mit den angegebenen Wartezeiten sowie eine sog. Notwendigkeitsbescheinigung des Kinderarztes oder Hausarztes vorlegen. Die Bestätigung über die Kostenübernahme der Krankenkasse (zunächst für die sog. 5 probatorischen Sitzungen) sollte schriftlich erfolgen. Im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer finden sie weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um zu erfahren, ob ein Kostenerstattungsverfahren in Ihrem individuellen Fall möglich ist.

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel durch private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfe übernommen. Erkundigen Sie sich am besten noch einmal bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle über Kostenübernahme und Formalitäten zum Beginn einer Psychotherapie.

Für die Abrechnung der Leistungen wird die sog. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) angewendet.

Aktuell berechne ich für eine Psychotherapiestunde den 2,8fachen Steigerungssatz.

Die Kosten für eine Psychotherapie können von Ihnen selbst übernommen werden.

Für die Abrechnung der Leistungen wird die sog. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) angewendet.

Aktuell berechne ich für eine Psychotherapiestunde den 2,8fachen Steigerungssatz.

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